Schwerbehinderung sollte kein abschreckendes Wort für Eltern sein. Man muss sich über die Vorteile eines solchen Ausweises nur genau informieren. Auch wenn viele Eltern das Gefühl haben, ihr Kind erst mit der Beantragung "behindert" zu machen, sollte man sich genau überlegen welche Vorteile dieser Ausweis haben kann.

 

Ich habe immer ein simples Bespiel, was aber auf sehr materieller Basis beruht.

Da wir durch die "anerkannte" Schwerbehinderung unserer Kinder einen gewissen Steuerfreibetrag erhalten, heißt das, wir haben Extrageld was andere Eltern nicht haben! ABER......wir können eben mit unseren Kinder viele Dinge nicht machen...wir können nicht auf dem Spielplatz zum schaukeln gehen, wir können nicht an den Strand gehen, wir können nicht mit unseren Kindern Fahrrad fahren....

 

aber wir können Du das zusätzliche Geld eben andere Dinge machen, die genauer und spezieller auf die Bedürfnisse und vor allem auf die Möglichkeiten unserer Kinder abgestimmt sind. Z. b. gehen wir gerne in die Spielscheune, wir gehen gern schwimmen, wir gehen gern in den Zoo....und das alles kostet meistens Eintrittsgeld. Viele Menschen können sich sowas heutzutage nicht leisten, wir können es unserern Kids aber regelmäßig ermöglichen....

 

So und jetzt zum eigentlichen:

Der Schwerbehindertenausweis kann schon ab der Geburt, oder rückwirkend beantragt werden, sofern eine Diagnose vorliegt.
Z.b. Hirnschaden durch Geburtskomplikationen, Syndrome etc.

Warum einen Schwerbehindertenausweis?
- Steuerliche Vorteile z.B. Kfz auf das behinderte Kind ummelden
- Einkommensteuerfreibetrag
- Parken, oder wollen Sie Ihr Kind evtl. sehr weit tragen.
Zu beachten ist dabei nur, dass das Fahrzeug zum Wohle des Kindes eingesetzt wird
- Ermäßigten Eintritt und Begleitperson frei.
- Öffentliche Verkehrsmittel können unter Umständen frei oder ermäßigt genutzt werden.


Beantragt wird der Ausweis beim Versorgungsamt. Anträge bekommt ihr bei eurer Gemeinde oder bei der Stadtverwaltung (Rathaus), beim Versorgungsamt oder bei Verbänden von Behinderten.


Folgende Merkzeichen können zu verschiedenen Behinderungen eingetragen werden:


Merkzeichen und Ihre Bedeutung


B = ständige Begleitung erforderlich
- Die Begleitperson fährt auf innerdeutschen Bus- und Bahnstrecken sowie im innerdeutschen Flugverkehr kostenlos mit (Bitte fragt vorher die Fluggesellschaft nochmal genau)
- bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen oder Einrichtungen zahlt entweder der Behinderte einen ermäßigten Eintrittspreis oder aber die Begleitperson zahlt weniger oder gar nichts

G = der Behinderte ist gehbehindert, in seiner Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt
- Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km
- Geltendmachung der über 3000 km hinausgehenden behinderungsbedingten Fahrten (Nachweis durch Fahrtenbuch)
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
- KFZ Steuerermäßigung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist

aG = der Behinderte ist außerordentlich gehbehindert z.B. Rollstuhlfahrer
- Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km
- Geltendmachung der über 3000 km hinausgehenden behinderungsbedingten Fahrten (Nachweis durch Fahrtenbuch)
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
- KFZ Steuerermäßigung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist
- Anspruch auf Parkausweis für Behindertenparklätze
(Hierbei wird bei kindern der Anspruch erstellt: In einem gewissen Alter müssten sie eine gewisse Strecke in einer gewissen Zeit ohne Fremdhilfe zurücklegen können, falls das nicht geht, gelten auch Kinder als "aussergewöhnlich gehbehindert"

H = der Behinderte ist hilflos
- Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,-€
- Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von 924,-€
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
- KFZ Steuerbefreiung wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist
- Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer

BL = der Behinderte ist blind, hochgradig sehbehindert oder cerebral blind
- Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,-€
- Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von 924,-€
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
- KFZ Steuererbefreiung wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist
- Befreiung von der Zuzahlung der Hundesteuer
- Ermäßigung beim Postversand, Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung

RF = der Behinderte ist wegen seines Leidens an der Teilnahme an öffentl. Veranstaltungen gehindert
- Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung wird formlos beim Sozialamt gestellt
- Antrag auf Telefongebührenermäßigung und ermäßigte Anschlussgebühr wird bei der Telekom beantragt


Parkerleichterung

Parkerleichterung räumt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Schwerbehinderten mit den Merkzeichen aG bzw. Bl ein, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Möglich ist auch (siehe oben) einen Parkausweis für ein behindertes Kind zu bekommen. Wenn das Merkzeichen "aG" im Ausweis steht, geht Ihr einfach mit dem Ausweis und dem Verstellungsbescheid zu einer Zulassungsstelle und beantragt dort einen Parkausweis.
Parken dürft ihr damit dann aus folgenden Flächen:

Inhaber des blauen Parkausweises dürfen auf
- Anwohnerparkplätzen und im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden parken, ihr müsst aber eine Parkscheibe mit der Ankunftsuhrzeit unbedingt sichbar ins das Fenster legen.
- im Halteverbot und auf gekennzeichneten öffentl. Parkflächen die zugelassene Parkdauer überschreiten
- an Parkuhren und -automaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung parken (hier braucht ihr also keine Parkscheibe)
- In Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken
- auf reservierten Parkplätzen, die durch das Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind, ohne Zeitlimit parken = WICHTIG nicht auf gekennzeichneten Parkplätzen mit NUMMER
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, wenn der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.

 

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